Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Glue Software Engineering AG für eSignR

Geltungsbereich
Diese AGB sind anwendbar auf sämtliche Dienstleistungen, die Glue Software Engineering AG (nachfolgende «Glue» genannt) dem Kunden via ihre Online-Plattform für die elektronische Signatur (nachfolgend “Softwarelösung”) erbringt. Diese AGB gelten auch für alle Leistungen, die Glue für Kunden erbringt, die die Softwarelösung eSignR in ihrer eigenen Infrastruktur (On-Premises) betreiben.

 

Vertragssprache ist deutsch. Bestehen Textfassungen in anderen Sprachen, gilt im Zweifel der Wortlaut der deutschen Fassung. Der Kunde akzeptiert diese AGB, indem er einen Vertrag mit Glue über die Softwarelösung abschliesst, das Angebot von Glue annimmt oder den Software-Lizenzvertrag von Glue unterzeichnet, wodurch ein Kundenvertrag zwischen dem Kunden und Glue zustande kommt (nachfolgend «Kundenvertrag» genannt).

 

Diese AGB bilden einen integrierten Bestandteil des Kundenvertrags. Abweichende Regelungen im Kundenvertrag gehen den AGB vor. Glue behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit Änderungen der Gesetzgebung oder Rechtsprechung dies erfordern oder sonstige Umstände dazu führen, dass das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht nur unerheblich gestört wird. Eine nachträgliche Änderung der AGB wird wirksam, wenn der Nutzer nicht innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich widerspricht. Glue wird den Kunden bei Fristbeginn ausdrücklich auf die Bedeutung seines Schweigens als Zustimmung zu der Vertragsänderung hinweisen und ihm innerhalb der Frist Gelegenheit zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung geben. Widerspricht der Nutzer fristgemäss, können sowohl Glue, als auch der Kunde das Vertragsverhältnis ausserordentlich kündigen.

 

Für die Verwendung der Softwarelösung muss der Kunde zusätzliche Bedingungen der anerkannten Anbieterin von Zertifizierungsdiensten (Swisscom Trustservice AG) akzeptieren. Die Nutzung der Softwarelösung richtet sich nach den Bedingungen der anerkannten Anbieterin von Zertifizierungsdiensten.

 

 

Vertragsverhältnis

 

Kostenloser Test
Die Anmeldung erfolgt in insgesamt drei Schritten. Im ersten Schritt gibt der Kunde seine Daten ein, bestehend aus einer E-Mail-Adresse und dem gewünschten Passwort. Durch Anklicken des Buttons «Registrieren» wird die Registrierung durchgeführt. Im zweiten Schritt erhält der Kunde eine E-Mail mit einem Bestätigungslink, mit dem die Registrierung bestätigt wird. Diese E-Mail stellt eine Bestätigung der Registrierung durch Glue dar. Mit der Bestätigung der Registrierung durch Aufruf des Bestätigungslinks erklärt der Kunde seine Registrierung. In einem dritten Schritt gibt der Kunde seine Identifikationsdaten an, bestehend aus Vorname, Nachname, Mobiltelefonnummer und Ausstellungsland seines Ausweises. Diese Identifikationsdaten müssen mit denjenigen übereinstimmen, die der Kunde bei der Identifikation gegenüber der anerkannten Anbieterin von Zertifizierungsdiensten, Swisscom Trustservices AG, angegeben hat. Mit der Angabe der Identifikationsdaten und der Annahme dieser AGB kommt ein Vertrag zwischen Glue und dem Kunden zustande.

 

Kostenpflichtige Weiternutzung
Loggt sich der Kunde nach Ablauf der kostenlosen Testnutzung in seinen Account ein, muss er zur weiteren Nutzung der Softwarelösung ein entsprechendes Abonnement auswählen, seine Adresse hinterlegen und eine Kreditkartenzahlung vornehmen.  Meldet sich der Kunde nach Ablauf der kostenlosen Testnutzung nicht mehr an, entstehen ihm keine Kosten.

 

Accounts
Kunde: Ein Kunde von Glue kann eine juristische oder eine natürliche Person sein, die mit Glue einen Kundenvertrag abgeschlossen hat.

 

Nutzer: Ein Nutzer ist eine natürliche Person, die vom Kunden berechtigt wurde, die Softwarelösung zu nutzen.

 

Nach Inkrafttreten des Kundenvertrages stellt Glue dem Kunden die Zugangsdaten für den Account zur Verfügung, die es dem Kunden ermöglichen, Accounts für Nutzer anzulegen bzw. Nutzer freizuschalten. Der Kunde kann seinen Account und gegebenenfalls die Accounts der von ihm freigeschalteten Nutzer jederzeit löschen. Mit der Löschung eines Accounts werden alle damit verbundenen Daten des Kunden gelöscht, sofern Glue gemäss der Verordnung über die Führung und Aufbewahrung der Geschäftsbücher (GeBüV) nicht zur Aufbewahrung verpflichtet ist.

 

Glue wird Accounts automatisiert und stillschweigend nach folgenden Regeln löschen:

  • Drei Monate nach Ablauf der kostenlosen Testnutzung, wenn der Kunde kein kostenpflichtiges Abonnement erworben hat.
  • Zwölf Monate nach Ablauf eines kostenpflichtigen Abonnements.

 

Abonnemente
Glue verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur Bereitstellung der Softwarelösung. Die konkreten vom Kunden bezogenen Leistungen werden im Kundenvertrag festgehalten bzw. dem Kunden bei Abschluss eines Abonnements und anschliessend im Account angezeigt. Die Leistungen werden dem Kunden in Form von Abonnementen angeboten («Personal», «Business Starter» und «Business Pro»). Der Kunde wählt das Abonnement in Rahmen der Bestellung.

 

Der Wechsel zu einem anderen Abonnement ist grundsätzlich nur zum Ende der Laufzeit des Abonnements möglich. Im Falle eines gewünschten Wechsels während der Laufzeit des Abonnements muss sich der Kunde mit dem Support in Verbindung setzen. Das bereits bezahlte Entgelt für ein laufendes Abonnement wird anteilsmässig und tagesaktuell auf ein teureres Abonnement angerechnet bzw. erstattet, wenn ein Wechsel zu einem günstigeren Abonnement erfolgt.

 

Bei den Abonnementen «Business Starter» und «Business Pro» bestimmt der Kunde die von ihm gewünschte Anzahl Nutzer-Zugänge initial bei Abschluss des Abonnements. Die Änderung der Anzahl der Nutzer-Zugänge ist grundsätzlich nur zum Ende der Laufzeit des Abonnements möglich. Im Falle einer gewünschten Änderung der Anzahl der Nutzer-Zugänge während der Laufzeit des Abonnements muss sich der Kunde mit dem Support in Verbindung setzen. Das bereits bezahlte Entgelt für ein laufendes Abonnement wird anteilsmässig und tagesaktuell auf ein teureres Abonnement angerechnet bzw. erstattet, wenn ein Wechsel zu einem günstigeren Abonnement erfolgt.

 

Nutzung
Um Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) zu unterzeichnen, braucht es eine Authentisierung der unterzeichnenden Person und eine von der anerkannten Anbieterin von Zertifizierungsdiensten erstellte Signatur. Glue integriert die ZertES- und eIDAS-konformen Komponenten der anerkannten Anbieterin von Zertifizierungsdiensten Swisscom Trustservices AG in seine Softwarelösung.

 

Glue selbst ist keine anerkannte Anbieterin von Zertifizierungsdiensten im Sinne des Schweizer Bundesgesetzes über die elektronische Signatur (ZertES) oder im Sinne der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS Nr. 910/2014).

 

Verfügbarkeit
Glue gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Softwarelösung während der Vertragsdauer und wird diese in einem zum vertragsgemässen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Glue unternimmt pflichtgemässe Anstrengungen gemäss den anerkannten Regeln der Technik, um dem Kunden die ordnungsgemässe Nutzung zu ermöglichen, garantiert jedoch keine uneingeschränkte Verfügbarkeit oder die Abwesenheit von Fehlern.

 

Glue gewährleistet eine Erreichbarkeit der Softwarelösung zu 99% bei einer quartalsweisen Betrachtung. Nicht berücksichtigt werden dabei Ausfallzeiten, die nicht auf einer Pflichtverletzung von Glue beruhen, etwa Ausfallzeiten der anerkannten Anbieterin von Zertifizierungsdiensten, Angriffe auf Systeme durch Dritte, unverschuldete Ausfälle von Hardware oder Fälle höherer Gewalt, sowie damit zusammenhängende unplanbare Wartungsarbeiten.

 

Wartungsfenster
Zur Durchführung von Wartungsarbeiten kann Glue den Zugang zur Softwarelösung vorübergehend unterbrechen. Glue wird die Wartungsfenster in der Regel ausserhalb der regulären Nutzungszeiten der Softwarelösung legen. Dringende Arbeiten, die keinen Aufschub dulden (z.B. zur Behebung von Sicherheits- oder Stabilitätsproblemen), wird Glue auch während der regulären Nutzungszeiten der Softwarelösung durchführen. Bei dringenden Arbeiten, die eine längere Unterbrechung erfordern, wird Glue den Kunden kurzfristig informieren. Glue ist in jedem Fall bemüht, die durch Wartungsarbeiten verursachten Störungen so kurz wie möglich zu halten.

 

Nutzungsrecht
Das Nutzungsrecht an der Softwarelösung im vom Kunden abonnierten Umfang entsteht mit vollständiger Zahlung der ersten Vergütung durch den Kunden und bleibt bestehen, solange der Kunde die geschuldeten Vergütungen bis zur Fälligkeit bezahlt hat.

 

Rechte von Glue an geistigem Eigentum
Alle Inhalte, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Computerprogramme, Dienstleistungen, Verfahren, Designs, Technologien, Marken, Kennzeichen und Erfindungen, die auf den Websites verwendet werden oder über die Websites oder die Softwarelösung zugänglich sind, sind geistiges Eigentum von Glue oder seinen Lizenzgebern. Die Kunden verpflichten sich, die Websites, die Softwarelösung oder die oben genannten Elemente nicht für andere als die vertraglich vorgesehenen Zwecke zu nutzen.

 

Vergütung
Mit Abschluss eines Abonnements bzw. Vertrages verpflichtet sich der Kunde, die hierfür vereinbarte Vergütung an Glue zu zahlen. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die auf den Websites genannten Preise inklusive Mehrwertsteuer und Auslagen. Glue kann für den Kunden zusätzliche Leistungen wie Installation, Schulung etc. gegen Entgelt erbringen. Die entsprechenden Modalitäten werden in einem separaten Vertrag geregelt.

 

Glue ist berechtigt, die Vergütung für die Nutzung der Softwarelösung (a) im Voraus, (b) zum Zeitpunkt der Nutzung, (c) nach der Nutzung oder (d) periodisch in Rechnung zu stellen. Die Vergütung für Abonnemente wird grundsätzlich jeweils zu Beginn jeder neuen Laufzeit im Voraus fällig. Der Kunde muss für den Bezug von Abonnementen ein Zahlungsmittel angeben. Der Kunde ermächtigt Glue, sein Zahlungsmittel durch den Zahlungsdienstleister speichern zu lassen und regelmässige Zahlungen als elektronische Abbuchungen abzuwickeln. Der Kunde kann jederzeit in seinem Account Abrechnungsinformationen in Form einer Quittung als PDF-Datei herunterladen.

 

Verpflichtungen des Kunden
Der Kunde übernimmt die Verantwortung für die angemessene Handhabung von Passwörtern und Anmeldungsdaten zur Nutzung der Softwarelösung. Der Kunde verpflichtet sich, die Zahlungsinformationen sowie die Accounts aktuell halten (vollständige Namen, E-Mail Adressen und Mobiltelefonnummern) und nach Ausscheiden eines Nutzers diesen aus dem Kundenaccount zu entfernen. Der Kunde verpflichtet sich, Glue bei der Aufklärung von vermutetem oder tatsächlichem Missbrauch zu unterstützen. Der Kunde verpflichtet sich, beobachtete oder bekannt gewordene Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit der Nutzung der Softwarelösung unverzüglich zu melden. Als Sicherheitsvorfall gilt jedes Ereignis, das die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit oder Integrität von Informationen aus dem Verantwortungsbereich von Glue betrifft und von dem der Kunde Kenntnis erlangt.

 

Der Kunde verpflichtet sich, beobachtete oder zur Kenntnis gelangte Schwachstellen der Softwarelösung zu melden. Glue und der Kunde verpflichten sich, sämtliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln, sofern diese nicht als öffentlich deklariert sind. Informationen bezüglich Sicherheitsvorfällen und Schwachstellen sind vertraulich und können Glue auf sicherem Wege über die Kontaktseite https://www.esignr.ch/kontakt/ mitgeteilt werden. Die Beschaffung, Installation, Wartung und der Betrieb der erforderlichen Soft- und Hardware im Einflussbereich des Kunden liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden bzw. des Nutzers.

 

Laufzeit, Beendigung, Sistierung
Die Laufzeit des richtet sich nach der Laufzeit eines gewählten Abonnements. Am Ende der Laufzeit eines Abonnements verlängert sich diese jeweils automatisch um einen weiteren Monat bzw. um weitere 12 Monate. Der Vertrag kann jeweils auf das Ende einer Laufzeit eines Abonnements, resp. auf einen allfälligen hiervon abweichenden im Kundenvertrag vereinbarten Zeitpunkt gekündigt werden.

 

Kann die für die automatische Verlängerung erforderliche regelmässige Zahlung mit dem vom Kunden beim Zahlungsdienstleister hinterlegten Zahlungsmittel abgewickelt werden, endet das Abonnement des Kunden zu diesem Zeitpunkt. Der Kunde wird hierüber per E-Mail informiert. Das Recht der Parteien, den Vertrag ausserordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Glue ist insbesondere zu einer Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Kunde gegen diese AGB verstösst. Glue kann den Vertrag ausserordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die anerkannte Anbieterin von Zertifizierungsdiensten ihre Vertragsbeziehung mit Glue beendet oder ihre Leistungen nicht erbringt.

 

Gewährleistung und Haftung
Kostenlos erbrachte Leistungen werden ohne Erfüllungs- oder Gewährleistungsansprüche erbracht. Glue kann kostenlos zur Verfügung gestellte Leistungen jederzeit und ohne Vorankündigung einstellen, ändern oder nur noch gegen Bezahlung anbieten. Daraus ergeben sich keinerlei Ansprüche oder Rechte des Kunden.

 

Glue gewährt weder allgemein noch zu einem bestimmten Zeitpunkt eine ununterbrochene oder störungsfreie Nutzung. Glue haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung von Glue für leichte Fahrlässigkeit sowie für ihre Hilfspersonen ist  soweit gesetzlich zulässig -ausgeschlossen.

 

Ansonsten ist die Haftung von Glue bei Eintritt irgendwelcher direkter Schäden, Verluste oder sonstiger Kosten auf maximal die Vergütungssumme des Kundenvertrags vor Schadenseintritt beschränkt. Eine Haftung von Glue für mittelbare Schäden, beispielsweise indirekte Folgeschäden wie Ausfallkosten, Mehrkosten, Einkommens- oder Ansehensverluste, Rufschädigung, sonstige indirekte Verluste oder Folgekosten für Aufwendungen, Ansprüche Dritter und Reputationsverluste, entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Glue schliesst jegliche Haftung für Schäden aus, deren Ursache hauptsächlich oder ausschliesslich im Zusammenhang mit den Leistungen der anerkannten Anbieterin von Zertifizierungsdiensten steht.

 

Höhere Gewalt
Glue haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung einer ihrer Verpflichtungen auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse von besonderer Intensität, Kriege, bewaffnete Konflikte, Aufstände, Aufstände, Sabotage, Terrorakte, unvorhersehbare staatliche oder gesetzliche Beschränkungen und Infektionskrankheiten oder Epidemien. Kann Glue den eigenen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin für die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben.

 

Salvatorische Klausel
Erweisen sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als ungültig oder rechtswidrig, so wird die Gültigkeit der AGB davon nicht berührt. Die betreffende Bestimmung soll in diesem Fall durch eine wirksame, wirtschaftlich möglichst gleichwertige Bestimmung ersetzt werden. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.

 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Kundenvertrag und diese AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) werden wegbedungen.

 

Datenschutz
Für sämtliche Informationen zum Umgang mit Kunden- und Nutzerdaten verweist Glue auf seine Datenschutzerklärung. Der Kunde stellt sicher und gewährleistet, dass er und die Nutzer bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten alle gesetzlichen und behördlichen Anforderungen erfüllen und die Vorgaben aus dem Datenschutzrecht beachten.

 

Version vom 01.11.2023